Oberbürgermeister Wahl

Kandidaten
Gordan Pendelic
Mein Ziel ist, dass Bad Rappenau weiterhin für Jung und Alt attraktiv bleibt und noch interessanter wird. In meiner Heimatstadt soll man auch in Zukunft gut – und gerne – leben können. Daher möchte ich dafür sorgen, dass sie aufgeschlossen und modern, nachhaltig, familienfreundlich und sozial ist, kulturelle Angebote ebenso fördert wie sportliche. Voraussetzung dafür sind eine starke Wirtschaft und Arbeitsplätze, eine gute Infrastruktur und nicht zuletzt Sicherheit und Ordnung. Ich möchte, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit der Stadt identifizieren können. Sie sollen sich hier wohl und sicher fühlen.
Bad Rappenau ist mehr als ein Platz zum Arbeiten, mehr als eine Stadt. Es ist nicht perfekt, aber es ist bunt mit drei großen Parks. Und es historisch mit dem schmucken Wasserschloss. Es steht für Kur und Kultur. Für Wohlbefinden und Wirtschaft. Für Feste und Familienfreundlichkeit. Für die Vielfalt seiner Bewohner und die Besonderheiten seiner Stadtteile. Diese Mischung macht Bad Rappenau so schön.
Lassen Sie uns die Zukunft gemeinsam anpacken.
1. Sicherheit Stadtgemeinschaft stärken und Präsenz zeigen Aufmerksamkeit der Bürger schärfen und zu gegenseitiger Achtsamkeit anregen
2. Wohnraum Modelle finden, die sozialen Wohnungsbau, Durchschnitts- und Gutverdiener bedienen Generationenübergreifendes Wohnen als eine zukunftsgerichtete Lösung fördern
3. Kinderbetreuung Versorgung mit Kitaplätzen ausbauen Ganztagsbetreuung erweitern
4. Wirtschaftsförderung Aktive Wirtschaftsförderung vorantreiben Gründungskultur fördern Zeitgemäße und innovative Unternehmen für Bad Rappenau engagieren
5. Kultur- und Tourismusförderung Kulturangebote sowie kulturelle Vielfalt stärken Ehrenämter im Kulturbereich fördern
6. Gesundheitsstandort Bad Rappenau Mit ganzheitlicher Herangehensweise das Angebot weiterentwickeln
7. Belebung der Innenstadt Eine Gastronomiemeile etablieren Ideenwettbewerb gemeinsam mit Verwaltung, Gemeinderat und Bürgern durchführen
8. Attraktive Stadt für Jung und Alt Dem demografischen Wandel mit sinnvollen Ideen entgegentreten Die Jugend „mitnehmen“ und ihr ein Forum bieten Jugendgemeinderat etablieren und Jugend animieren, sich für die Gemeinschaft zu engagieren
9. Verkehr der Zukunft Ein Mobilitätskonzept entwickeln Radwege ausbauen
10. Ehrenamt und Teilorte fördern Verbindung der Teilorte verbessern Ehrenämter im Kulturbereich unterstützen
PARTEILOS
Sebastian Frei
36 Jahre, geboren am 27. Dezember 1980 in Mosbach
Familie
verheiratet seit 2012 mit Dr. Eva Frei geb. Jakob, zwei Kinder: Leo (3 Jahre) und Cosima (3 Monate)
Politisches
parteilos
Konfession
römisch-katholisch
Hobbies
Tennis, Reisen, Garten, Joggen
Lassen Sie uns in den Wochen vor der Wahl darüber reden, was Ihnen und mir wichtig ist. Ich freue mich darauf, dass wir einander kennen lernen.
PARTEILOS
Oberbürgermeister Wahl
Sonntag, 05.11.2017
Wegen Ablauf der Amtszeit des Stelleninhabers am 31.01.2018 wird die Wahl des Oberbürgermeisters /der Oberbürgermeisterin der Stadt Bad Rappenau notwendig.
Die Wahl findet statt am Sonntag, dem 05. November 2017. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine/n Bewerber/in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet Neuwahl statt, bei der neue Bewerber/innen zugelassen sind.
Eine erforderlich werdende Neuwahl findet statt am Sonntag, dem 03. Dezember 2017. Bei der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los.
Die Amtszeit des/der gewählten Ober-Bürgermeisters / Bürgermeisterin beträgt 8 Jahre. Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen.
Der Bürgermeister ist berechtigt, vom Unionsbürger zur Feststellung seines Wahlrechts einen gültigen Identitätsausweis sowie eine Versicherung an Eides statt mit der Angabe seiner Staatsangehörigkeit zu verlangen. Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung beizufügen.
Vordrucke für diese Erklärung hält das Bürgermeisteramt Bad Rappenau, Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau bereit. Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und - ggf. samt der genannten eidesstattlichen Versicherung - spätestens bis zum Sonntag 15.10.2017 beim Bürgermeisteramt Bad Rappenau, Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau